INOBHUTNAHME
Bei Streit und anderen akuten Konflikten kann es notwendig sein, dass Jugendliche eine befristete Auszeit von der Familie bekommen. Das bietet die Inobhutnahme. Jugendliche zwischen dem 13. und der Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten dann eine Unterkunft und Versorgung.
Auch unbegleiteten, minderjährigen Ausländerinnen zwischen 13 und 17 Jahren steht dieses Angebot offen. Denn sie stehen nicht unter dem Schutz ihrer Eltern oder eines anderen Sorgeberechtigten.
Wir bieten während der Inobhutnahme eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung in enger Zusammenarbeit mit den Jugendlichen, den Eltern oder Sorgeberechtigten und dem zuständigen Jugendamt an. Die Inobhutnahme ist immer ein vorübergehender Aufenthalt bis zur Klärung der aktuellen Notsituation. Die Jugendlichen können anschließend in ihre Familie zurückkehren. Möglich ist begleitend eine ambulante oder teilstationäre Jugendhilfemaßnahme. Oder sie kommen in eine stationäre Maßnahme, wie z.B. einer Wohngruppe.
Bei der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen wird bei der pädagogischen Begleitung auf ihre Individualität und Herkunft berücksichtigt, beispielsweise bei Ernährung, Ausübung von Religion, lernen der deutschen Sprache. Für die Arbeit in der Inobhutnahme von jungen Ausländerinnen arbeiten wir mit den Leitzielen:
- Geborgenheit, Sicherheit und Schutz
- Gesundheit
- Information und Transparenz
- Perspektivklärung
Die Jugendlichen in Inobhutnahme wohnen in Einzel- oder Zweibettzimmern mit weiteren Aufenthaltsräumen, Bad, Küche und Freizeitangeboten. Mädchen und Jungen sind auf getrennten Etagen untergebracht.
Wer findet Aufnahme?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Jugendliche aufgenommen werden, wenn
- sie selbst um Inobhutnahme und Schutz bitten
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert
Ob eine Inobhutnahme die geeignete Maßnahme ist, entscheidet das jeweils zuständige Jugendamt der Stadt Osnabrück oder des Landkreises (außerhalb der Dienstzeiten ist es der Kinder- und Jugendnotdienst). Aufgenommen werden Jugendliche, die sich zur Zeit der Inobhutnahme in der Stadt oder im Landkreis aufhalten. Aufgenommen werden auch junge Ausländerinnen nach § 42 und § 42 a SGB VIII (vorläufige Inobhutnahme). Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 Abs. 1 SGB VIII.
So sind wir erreichbar
0541 51144 (für den Landkreis Osnabrück) und
0541 27276 (für die Stadt Osnabrück)
Der Kontakt erfolgt über das zuständige Jugendamt des Landkreises oder der Stadt Osnabrück. Der Kinder- und Jugendnotdienst ist Ansprechpartner außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter.